Wenn Sie Interesse am Praxisangebot haben, dann können Sie Ihren Termin direkt buchen über den folgenden Link: Terminbuchung.
Melden Sie sich bei Fragen oder Unklarheiten bitte erstmal telefonisch, schreiben Sie mir per Email oder benutzen Sie das Kontaktformular. Ich werde zeitnah auf Ihre Nachricht antworten.
Nach Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen Termin zum Kennenlernen und zur Schilderung Ihres Anliegens. Im Verlauf von bis zu 3 Sprechstundenterminen können wir klären, welche Unterstützung Ihnen am Besten weiterhelfen kann. Sprechstunden werden unabhängig davon angeboten, ob es freie Therapieplätze gibt. Sollten Sie in den letzten 12 Monaten bereits 50 Minuten einer psychotherapeutischen Sprechstunde in Anspruch genommen haben, so kann direkt mit Probesitzungen begonnen werden.
In Probesitzungen können offene Fragen geklärt und die Behandlung geplant werden. Vor Beginn einer Therapie müssen mindestens 2 dieser probatorischen Sitzungen durchgeführt werden. Für eine Kostenübernahme muss ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden. Ein Antrag ist bereits nach der ersten probatorischen Sitzung möglich, wenn für die zweite Sitzung ein Termin vereinbart ist. Die restlichen Probesitzungen können bis zum Beginn der beantragten Therapie durchgeführt werden.
Einzelsitzungen dauern in der Regel 50, Gruppensitzungen bis zu 100 Minuten. Voraussetzung für den Erfolg der Behandlung ist die regelmäßige Wahrnehmung der vereinbarten Termine. Damit die Behandlung diskret erfolgen kann, bitte ich Sie, erst kurz vor dem vereinbarten Zeitpunkt zu erscheinen. Ich behalte mir vor, die Therapie vorzeitig zu beenden, wenn Sie mehr als drei der vereinbarten Termine nacheinander nicht wahrnehmen, wenn Sie sehr unregelmäßig zu den Sitzungen erscheinen oder wenn Sie ohne Abmeldung nicht zu Ihrem Termin kommen. Beachten Sie bitte auch bei Verhinderung, Termine so früh wie möglich abzusagen – in der Regel mindestens 3 Tage vorher. Anderenfalls kann eine Ausfalls-/Bereitstellungsgebühr (orientiert an der GOÄ) berechnet werden.
Es können gelegentliche Rücksprachen mit anderen Behandlern sinnvoll sein. Diese finden jedoch nur dann statt, wenn eine schriftliche Schweigepflichtentbindung vorliegt. Es werden ansonsten keinerlei persönliche Informationen an Außenstehende weitergegeben. Ein Überweisungsschein ist für eine Beratung oder eine Behandlung bei mir nicht erforderlich.
Im Verlauf der Probesitzungen werden in der Regel zunächst 12 Therapieeinheiten bei Ihrer Krankenkasse beantragt. Sollte das gewünschte Ergebnis in der Zwischenzeit nicht erreicht werden, können weitere 12 Stunden beantragt werden. Ist absehbar, dass eine Kurzzeitbehandlung nicht ausreicht, so kann eine Umwandlung in eine Langzeittherapie beantragt werden. Im Kurzzeitrahmen stehen insgesamt 24 Termine zur Verfügung.
Ist absehbar, dass eine Kurzzeitbehandlung nicht ausreicht, so kann eine Umwandlung in eine Langzeittherapie mit weiteren Therapieeinheiten über ein anonymisiertes Gutachterverfahren beantragt werden. Die Beantragung einer Langzeittherapie kann auch sofort im Rahmen der probatorischen Sitzungen erfolgen. Die Gesamtzahl möglicher, von der Krankenkasse übernommener Sitzungen beträgt maximal 100 Sitzungen.
Bei besonderer Dringlichkeit kann eine Akutbehandlung mit bis zu 12 Sitzungen erfolgen, ohne dass auf eine Bewilligung ihrer Krankenkasse gewartet werden muss. Voraussetzung ist ein freier Therapieplatz. Die Ziele sind u.a. die Symptomverbesserung in akuten Krisen und die Vorbereitung auf eine Psychotherapie oder anderer Maßnahmen. Bitte beachten Sie, dass eine Akutbehandlung kein Ersatz für eine reguläre Psychotherapie sein kann.
Einzel- und Gruppenpsychotherapie sind Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie übernimmt daher in der Regel die Kosten. Das ambulante Versorgungsangebot ist dabei an bestimmte Abläufe und Sitzungskontingente gebunden. Zur ersten Abklärung muss zunächst ein Sprechstundentermin vereinbart werden. Der weitere Verlauf ist individuell verschieden (s.o.).
Die Kosten für Sitzungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet und meist auch von privaten Versicherungen erstattet. Der Umfang der bewilligten Leistung hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab und muss vorab mit der Versicherung/Beihilfe erörtert werden. Die eigentliche therapeutische Behandlung beginnt nach Bewilligung der Kostenübernahme.
Es besteht die Möglichkeit, die Kosten für alle Angebote selbst zu übernehmen. Das Honorar für therapeutische Behandlungen und Coaching / Beratung richtet sich hierbei ebenfalls nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
© 2019 Praxis für Psychosomatische Medizin & Psychotherapie, Zoltan Lokodi